Kontakt / Impressum
RIMO Handels- und Verlags GmbH Haus Sülz 2 53797 Lohmar Deutschland
Tel: +49(0) 22 05 / 89 50 99 0 Mail: info@motorsport-xl.de
Geschäftsführer / Vertreten durch Herr Ralph Monschauer (V.i.S.d.P.)
Redaktionell verantwortlich Ralph Monschauer, Haus Sülz 2, 53797 Lohmar Timo Deck, Haus Sülz 2, 53797 Lohmar Lena Monschauer, Haus Sülz 2, 53797 Lohmar Dinah Brandt, Haus Sülz 2, 53797 Lohmar Sebastian Behr, Haus Sülz 2, 53797 Lohmar
Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act - DSA (Verordnung (EU) 2022/265) Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt:
E-Mail: info@motorsport-xl.de Telefon: +49(0) 22 05 / 89 50 99 0
Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: deutsch. | Geschäftszeiten Montag - Freitag von 9.00 - 17.00 Uhr
Eintragung im Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Siegburg Registernummer: HRB 55 18 USt-IdNr.: DE 151604072
Bankverbindung RIMO Handels- und Verlags GmbH Commerzbank IBAN DE63 3708 0040 0517 7820 00 BIC DRESDEFF370
EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. |
Kontaktpersonen
An die Vertreter der Presse
Sie können uns gern jederzeit Ihre Pressemitteilungen zukommen lassen. Die Redaktion entscheidet in jedem Fall einzeln, ob Ihre Mitteilung einen leserrelevanten Wert aufweist.
Unseren Presse-Richtlinien finden Sie hier.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
B. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der In Satz A genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
C. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Buchstabe B genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
D. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
E. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
F. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen Bestimmungen der Motorsporthoheiten (z.B. FIA, DMSB, etc.) verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern oder Werbeagenturen aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und der Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Publikation erwecken oder Fremdanzeigen erhalten, werden nicht angenommen.
G. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes(entwurfes) und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
H. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in der der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllunggehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängel - innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
I. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtige alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
J. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfänger der Rechnung an laufende Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
K. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
L. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
M. Kosten für die Anfertigung von Lithos, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen sind Ansprüche gegen den Verlag wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen. Aufträge für Gelegenheitsanzeigen können aus zeitlichen Gründen nicht bestätigt werden.
N. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen und mit Kostenerstattung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
O. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGS:I. Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an.
II. Die Allgemeinen und diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags gelten sinngemäß auch für Beihefter, Beikleber oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung (Telefax genügt) durch den Verlag rechtsverbindlich.
III. Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurden.
IV. Werbeagenturen oder Vermittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Agenturermäßigung (AE) darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
V. Bei Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - mit dem Einführungstermin in Kraft. Nicht jedoch vor Ablauf von drei Monaten nach Bekanntgabe.
VI. Ein Konzernrabatt wird für Tochtergesellschaften nur dann gewährt, wenn der schriftliche Nachweis einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50% erbracht wird.
VII. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Anzeigen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeige, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen des vorstehen abgedruckten Buchstaben „H“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
VIII. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Wettbewerber- und Urheberrecht, frei. Mit dem Erteilen des Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
IX. Bei Betreibsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der schriftlich bestätigten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind prozentual gemäß der schriftlich genannten Auflage zu bezahlen.
X. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden die Kundendaten elektronisch gespeichert.