Die Geräuschmessung wird 7,5 Meter neben der Ideallinie (unter Berücksichtigung der 108dB Vorgabe der CIK) gemessen. Hier wurde ein Fixwert von 93dB im Lamax mode (höchster Lärm Pegel) festgelegt.
Zur Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen dürfen Schaltkarts künftig nur noch zwei Auspuffdämpfer der Typen „Elto 118 aluminium – gekrümmter Auslass“ oder „Elto 108 carbon – gekrümmter Auslass“ sowohl im Renn- als auch im Trainingsbetrieb verwenden.
Die Regelung für Lärmschutzbestimmungen gilt auf folgenden Kartstrecken:
- Kartring Ostricourt (FR)
- Karting Genk (BE)
- Erftlandring Kerpen (DE)
- Karting Francorchamps (BE)
- Circuit Park Berghem (NL)
- Kombikart Circuit De Landsard (NL)
Im folgenden Anhang stellen wir Ihnen die Erläuterung zur Neuregelung der Lärmbegrenzung für KZ1- und KZ2-Karts bereit.