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Sonstiges
22.10.2021

Warum der korrekte Einsatz eines Tachographen so wichtig ist

Ob analog oder digital ist nicht von Belang – wichtig ist lediglich, dass Berufskraftfahrer all ihre Lenk- und Ruhezeiten lückenlos dokumentieren. Dies tun sie mit einem Fahrtenschreiber. In älteren Fahrzeugen finden sich gelegentlich noch analoge Fahrtenschreiber, also eine Tachoscheibe aus Papier. Vermutlich werden diese bald schon komplett von digitalen Lösungen ersetzt worden sein. Welche Merkmale analoge und digitale Fahrtenschreiber haben, weshalb ein Fahrtenschreiber überhaupt benutzt werden muss, und welche Bußgelder dem LKW-Lenker, und gegebenenfalls auch seinem Arbeitgeber, drohen, wenn betriebliche Fahrten nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden, kann hier nachgelesen werden.


Gibt es Unterschiede zwischen analogen und digitalen Fahrtenschreibern?

Unterschiede gibt es hinsichtlich der Funktionsweise, nicht aber hinsichtlich dessen, was über Fahrtenschreiber dokumentiert werden soll. Fahrtenschreiber ist übrigens ein antiquierter Begriff, der primär analoge Tachokarten in Papierformat bezeichnet. Digitale Fahrtenschreiber werden mit dem Begriff Tachograph tituliert. Letztlich beschreiben jedoch beide Begriffe dasselbe, nämlich eine Art Fahrtenbuch mit dem im Rahmen gewerblicher Fahrten dokumentiert werden muss, welche Strecken und Geschwindigkeiten gefahren wurden. Bezüglich des Fahrers muss weiterhin nachgehalten werden, wann er wie lange am Steuer saß. Auch die Ruhezeiten sind relevant. Analoge Fahrtenschreiber kommen als Papierscheiben daher, die jeweils für 24 Stunden gültig sind, und in den Tacho eingelegt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Scheibe gewechselt. Digitale Tachographen sind fest in das Führerhaus eines LKW installiert und werden verplombt, um Manipulationen zu verhindern. Tritt ein Fahrer seinen Dienst an, legt er seine persönliche Fahrerkarte in das Gerät ein, damit neben den Streckendaten auch seine persönlichen Daten aufgezeichnet werden können. Fleetgo.de bietet für solche Tachographen intelligente Telematiksysteme an, um das Flottenmanagement noch effizienter zu gestalten. 


Wie werden die Daten ausgewertet?

Neben der Nachhaltungspflicht bezüglich gewerblicher Transportdaten, gibt es auch eine Auslesepflicht. Das bedeutet, dass man als Arbeitgeber einen Tachograph auslesen muss. Es ist gesetzlich vorgeschrieben in welchen Abständen dies zu erfolgen hat. Wird ein digitaler Tachograph verwendet funktioniert das entweder über ein digitales Lesegerät, oder über WLAN Download. Da bei digitalen Lösungen Fahrtenschreiber und Fahrerkarte getrennt voneinander Daten aufzeichnen, muss man auch den Tacho auslesen. Bei analogen Fahrtenschreibern hat man alles aus einer Hand, muss jedoch darauf achten nachzuhalten wann welcher Fahrer mit welchem Fahrzeug unterwegs gewesen ist.


Warum müssen Fahrtenschreiber eigentlich benutzt werden?

Die Nutzung von Tachographen im Rahmen gewerblicher Fahrten ist bereits seit 1953 gesetzlich vorgeschrieben. Zum einen dient sie der Kontrolle hinsichtlich möglicher Geschwindigkeitsüberschreitungen, zum anderen der Nachhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Nachhaltungspflichtig ist dabei jede gewerbliche Fahrt, die in einem Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht durchgeführt wird. Davon betroffen sind LKW, aber auch Busse, die mehr als neun Sitze haben. Kontrollen können zum Beispiel im Rahmen normaler Verkehrskontrollen durch die Polizei erfolgen. Möglich sind auch Betriebskontrollen durch den Zoll. Immer dann, wenn ein gewerblich genutztes Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist neben weiteren Kontrollen auch die Kontrolle des Tachographen obligatorisch. Schließlich können darüber mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen nachgewiesen werden. Relevant ist für die Kontrolleure in diesem Fall auch, ob sich der Fahrer an die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten gehalten hat.


Welche Strafen drohen bei Missachtung der Aufzeichnungspflicht gewerblicher Fahrten?

Wird bei gewerblichen Fahrten weder ein digitaler noch ein analoger Tachograph mitgeführt wird nicht etwa ein Bußgeld gegen den Betrieb verhängt, sondern gegen den Fahrer selbst. Denn er ist dafür verantwortlich, dass er gewerbliche Fahrten korrekt durchführt. 250 Euro müsste er in diesem Fall bezahlen. Erschwert er die Datenauslese in irgendeiner Form werden 75 Euro Bußgeld fällig. Auch eine Unterschreitung der Tagesruhezeiten, sowie eine Über schreitung der Tageslenkzeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Hier ist mit Beträgen zwischen 30 und 60 Euro zu rechnen. Und auch der Arbeitgeber ist in diesen Fällen von einem Bußgeld nicht ausgenommen. Er muss nochmals zwischen 90 und 180 Euro Strafe bezahlen.


Ein Fazit

Eine gewerbliche Fahrt sollte also niemals ohne korrekte Nachhaltung aller benötigten Fahrtdaten erfolgen. Die dargestellten Bußgelder bilden nur wenige Beispiele möglicher Strafen ab. Werden etwa über längere Zeiträume anhaltende Verstöße offenkundig, können die Bußgelder auch vierstellige Beträge für Fahrer und nochmals für den Betrieb umfassen. Außerdem drohen Einträge in das Flensburger Punkteregister, oder Fahrverbote.