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Auto & Straße
09.09.2022

Wunschkennzeichen fürs Kfz: Was ist erlaubt und was nicht?

Bereits seit vielen Jahren können Autofahrer Wunschkennzeichen für ihr Kfz bei der Zulassung beantragen. Dies war zunächst nur für Firmenkennzeichen und Behördenfahrzeuge möglich, doch inzwischen kann jeder seinen Wunschtext auf das eigene Kennzeichen drucken lassen. Die größere Frage ist, ob das gewollte Kennzeichen fürs Auto bei der Zulassung überhaupt noch verfügbar ist.

Kennzeichen mit Wunschtext bundesweit online reservieren

Um dieses Problem zu umgehen, gibt es die Möglichkeit, schon online zu überprüfen, ob das gewünschte Kennzeichen fürs Auto noch verfügbar ist. Bei Anbietern wie wunschkennzeichen-reservieren.de kann man Wunschkennzeichen bundesweit online reservieren. Damit spart man sich wertvolle Zeit und das doppelte Anstellen beim Schildermacher und bei der Zulassung.

Die Geschichte der Wunschkennzeichen

Kennzeichen mit Wunschtext sind aus unserer heutigen Autolandschaft gar nicht mehr wegzudenken. Doch wie kam es dazu? Schon im 19. Jahrhundert gab es die ersten individuellen Kennzeichen für das Auto, allerdings noch ohne Wunschtext. Erst 1901 in Berlin wurden die allerersten „Wunschtexte“ auf Autokennzeichen gestanzt. Damals durften diese maximal fünf Buchstaben lang sein und mussten zusätzlich die Anfangsbuchstaben des Herstellerwerkstatt-Standortes enthalten. Spätestens seit den 1970er Jahren ist es möglich, dass Fahrzeughalter ihre Wunschtexte frei wählen können – vorausgesetzt, sie passen auf das Kennzeichen. Die rechtlichen Vorgaben heutzutage sehen jedoch anders aus.

Rechtliche Grauzone oder klarer Fall?

Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn es um die Frage geht, welche gewünschten Texte fürs Kfz erlaubt sind und welche nicht. Dabei gibt es einige Punkte, die man beachten sollte, um nicht in eine Rechtsverletzung zu laufen. So darf ein Wunschkennzeichen beispielsweise keine politischen oder rassistischen Aussagen enthalten oder herabwürdigend sein. Auch darf es nicht so aussehen, als würde es zu einer anderen Marke gehören. Allerdings ist es in manchen Fällen schwer, genau zu sagen, was erlaubt ist und was nicht. Daher sollte man im Zweifel lieber auf Nummer sicher gehen und sich an die Regeln halten.

Einige Kennzeichen fallen in eine rechtliche Grauzone oder sind klare Fälle. Das bedeutet, dass sie zwar nicht explizit verboten sind, aber dennoch Risiken bergen. Beispielsweise ist es fraglich, ob ein Wunschkennzeichen mit einer Zahlen-Buchstaben-Kombination wie "1337" als Jugendwort oder Cyber-Slang gilt. Auch Buchstabenfolgen wie "N00B" könnten als Schimpfwörter aufgefasst werden und damit ebenfalls verboten sein.

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Prinzipiell lässt sich sagen, dass Kennzeichen in Deutschland:
  • keine Umlaute enthalten dürfen, da sie international lesbar sein müssen
  • keine nationalsozialistischen Abkürzungen enthalten dürfen. 
     
In manchen Bundesländern sind bestimmte Zahlenabfolgen an sich oder in Verbindung mit Buchstabenkombinationen verboten.

Wie hoch sind die Kosten für Wunschkennzeichen

Die extra Kosten für ein neues Wunschkennzeichen teilen sich auf verschiedene Bereiche auf. Zum einen gibt es bundesweit einheitliche Kosten für das Kennzeichen von 10,20€. Wenn man überprüft, ob der gewünschte Text noch verfügbar ist und diesen dann reserviert, fallen Kosten in einer Höhe von 2,60€.
Zusätzlich bezahlt man für die An- oder Ummeldung des Fahrzeuges, je nach Zulassungsbezirk, zwischen 20 und 60 Euro.

Fazit

Wunschkennzeichen für das Kfz sind eine tolle Sache. Sie erlauben es uns, unsere Persönlichkeit auszudrücken und unseren Wagen noch mehr zu personalisieren. Allerdings sollte man sich vorher gut informieren, was erlaubt ist und was nicht, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Ebenso wird einem mit der heutigen Technik der behördliche Weg vereinfacht, in dem man den Text fürs Kennzeichen bereits vorher reservieren kann.