Nur noch „Alpine“-Symbol (Schneeflocke mit stilisiertem Berg) erlaubt
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind bei winterlichen Wetterverhältnissen geeignete Reifen am Auto vorgeschrieben, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte auf den Straßen herrschen. An der Reifenflanke muss dann das „Alpine“-Symbol (Schneeflocke mit stilisiertem Berg) vorhanden sein. Eine M + S Kennzeichnung genügt seit Oktober 2024 nicht mehr. Die Übergangsfrist dafür ist abgelaufen. Sie wurde deshalb eingerichtet, weil auch einige Sommerreifen das M+S-Label tragen durften.Winterreifen und Ganzjahresreifen
Das „Alpine“-Symbol kann auf Winterreifen, aber auch Ganzjahresreifen aufgebracht sein. Beide Typen weisen weichere Gummimischungen als Sommerreifen auf. Bei niedrigeren Temperaturen kann dann wegen der anderen Zusammensetzung mehr Haftung aufgebaut werden. Die Profilierung der Laufflächen und die Lamellen der Reifen unterscheiden sich ebenfalls. Sollten noch Sommerreifen aufgezogen sein, können sich die Profile leichter mit nassem Laub, Dreck, Matsch und Schnee zusetzen. Der Gripp, aber auch die Seitenführung, ist deutlich herabgesetzt.Bei Schneelagen spielen Winterreifen ihre Vorteile aus, da ihr spezielles Lamellenprofil das Zusetzen mit Schnee verhindert. Der Vortrieb wird so wenig beeinträchtigt. Der AvD empfiehlt, im Winter die Reifengröße mit der geringsten, für das Fahrzeug zugelassenen Fahrzeugbreite zu wählen. Die Aufstandsfläche auf dem Asphalt ist kleiner, dadurch muss weniger Wasser oder Schnee verdrängt werden. Das Aufschwimmen der Reifen (Aquaplaning) passiert später.
Ganzjahresreifen können in Regionen mit geringem Schneefall und insgesamt milden Wintern eine Alternative sein. Die Hersteller arbeiten beständig an der Verbesserung der Konzeption. Die leichten Defizite bei Bremswegen und Verschleiß werden tendenziell mit neueren Modellen kleiner. Sie sind ein erwägenswerter funktionaler Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen, die den saisonbedingten Rädertausch und eventuelle Lagerkosten ersparen.
Ungenügende Bereifung kann Bußgeld kosten
Rechtlich sind für Winter- wie für Sommerreifen eine Mindest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern vorgesehen. Der AvD rät, Winterreifen und Ganzjahresreifen nicht unter einem Wert von 4,0 Millimeter zu fahren. Die Fahrsicherheit nimmt unterhalb dieses Wertes spürbar ab. In einigen Nachbarländern, wie Österreich oder der Schweiz ist der höhere Wert verpflichtend vorgegeben. Eine Unterschreitung wird mit einem Bußgeld belegt.Die schon beschriebene in Deutschland bestehende situative Winterreifenpflicht ist ebenfalls mit einer Bußgeldandrohung bei Nichtbeachtung versehen. 60 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister drohen, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit nicht angepasster Bereifung unterwegs ist. Wird wegen falscher Bereifung eine Verkehrsbehinderung verursacht, kostet es sogar 80 Euro. Ist ein sommerbereiftes Auto im Winter an einen Unfall beteiligt, kann dieser Umstand zu einer Mithaftung führen. Die Kaskoversicherung könnte zudem die Leistung wegen Fahrlässigkeit kürzen.