Kartsport Allgemein
14.03.2014
Endschalldämpfer-Pflicht für KZ-Karts ausgeweitet
Zum Lärmschutz dürfen nur noch ausgewählte und durch die CIK-FIA erlaubte Endschalldämpfer eingesetzt werden. Ab dem 1. April 2014 wird diese Regelung nun auch auf den Kartbahnen in Ampfing, Garching und Wackersdorf umgesetzt. Sowohl bei normalen Trainingsfahrten als auch Rennveranstaltungen dürfen Schaltkarts nur noch mit den erlaubten Auspuffanlagen auf die Strecke gehen.
Aktuell hat die CIK-FIA sechs Modelle der Hersteller Elto, D-Racing und MC Racing für den Zeitraum 2014 bis 2022 homologiert. Dabei sind der Hersteller und das Baujahr des Motors unwichtig, denn die Endschalldämpfer passen auf alle Typen. Jeder Endschalldämpfer hat eine CIK-FIA Homologationsnummer und kann daher einfach kontrolliert werden. Neben den internationalen Rennen der CIK sind diese Endschaltdämpfer auch bei allen deutschen DMSB- und ADAC-Rennen vorgeschrieben. Genauere Informationen können ebenfalls beim Personal der jeweiligen Kartbahnen erfragt werden.
Im Folgenden steht eine Übersicht zum Download bereit, welche die erlaubten CIK-FIA-homologierten Endschalldämpfer aufführt.
- Liste der CIK-homologierten Endschalldämpfer
Größe: 24,31 KB · Typ: PDF