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Kartsport Allgemein
12.01.2018

Kart-Club Kerpen nimmt Stellung zum möglichen Kartbahn-Verkauf

Das vermeindliche Ende der Kartbahn in Kerpen ist derzeit ein heißes Thema in der Presse: Der ansässige Kart-Club Kerpen äußert sich nun in einer ausführlichen Stellungnahme über den möglichen Verkauf seiner Anteile am Grundstück in der Steinheide und erklärt die Hintergründe und Optionen:

Stellungnahme des Kart-Club Kerpen e.V. zur Zukunft des Erftlandrings

Der geschäftsführende Vorstand der Rennsportfreunde Graf Berghe von Trips Kart-Club Kerpen-Manheim e.V. hat am gestrigen Abend (Donnerstag 11. Januar 2018) interessierten Mitgliedern im Rahmen einer Info-Veranstaltung mitgeteilt, dass man nach jahrelangen Verhandlungen mit dem RWE-Konzern ein abschließendes und endgültiges Entschädigungsangebot für den Abbau der Liegenschaften und Aufbauten des Erftlandrings erhalten habe.

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Der Tagebau Hambach, in dessen Abbaugrenzen sich die Strecke befindet, wurde 1977 – und somit vor dem Bau der Kartbahn – landesplanerisch genehmigt. Auch in der Leitentscheidung des Landes NRW von Juli 2016 wurde die unveränderte bergbauliche Inanspruchnahme im Abbaufeld nochmals vollumfänglich bekräftigt, da der Tagebau weiterhin eine hohe Bedeutung für die Stromversorgung hat.

Die bergbauliche Inanspruchnahme der Kartbahn ist demnach allen Beteiligten seit langem bekannt. Die Hoffnung des Kart-Club Kerpen, dass der Abbau der Strecke verhindert werden könne, war dadurch begründet, dass sich die Anlage im äußersten Bereich des Abbaugebietes befindet und daher unberücksichtigt bleiben könnte.

Nachdem RWE den „nicht mehr zu verhandelnden“ Abbau der Kartbahn erklärt hatte, stehen die Parteien in engem Kontakt, um die Inanspruchnahme einvernehmlich zu regeln. Im Rahmen dieser Gespräche hat RWE unter Einbindung der Bezirksregierung Köln und gemeinsam mit den Betreibern und Eigentümern der Kartbahn durch ein Fachbüro über Jahre erkunden lassen, wo eine Ersatz-Strecke im Rheinland errichtet werden könnte. Verschiedenste Grundstücke wurden von den Parteien in Betracht gezogen, wie zum Beispiel das Areal „Sophienhöhe“ oder Liegenschaften im Bereich Kerpen-Blatzheim. Auf Grund von Interessenkonflikten (Naturschutz, Immissionsschutz, etc.) konnte trotz vielfältiger Alternativen kein genehmigungsfähiger Ersatzstandort im Rheinischen Revier ermittelt werden.

Die Konsequenz daraus war, dass RWE verpflichtet ist, die Eigentümer und Betreiber finanziell zu entschädigen.

Die zu entschädigen Parteien sind neben der Eigentümergemeinschaft des Grundstücks bestehend aus Michael Schumacher (2/3) und dem Kart-Club Kerpen e.V. (1/3) auch der auf dem Gelände befindliche Kartshop und der Verein an sich als Betreiber.

Darüber hinaus hat die Stadt Kerpen einen Anspruch auf 50% des Mehrwertes des Grundstücks in Relation zum damaligen Kaufpreises begründet durch den ursprünglichen Kaufvertrag. Der in der Presse kolportierte Wert des Grundstücks mit einer Summe von 8 bis 12 Millionen Euro entbehrt jeglicher Grundlage. Dieser Betrag ist anzusetzen, für eine komplett neu zu errichtende Rennstrecke nebst großzügig bemessenen Grundstück mit Gastronomien, Pressezentrum, Organisationsterminal und einer zusätzlichen Hotelanlage.

Als Grundlage für die nun vorliegenden umfassenden Entschädigungsangebote wurden unabhängige Fachgutachten erstellt und unter Einbindung der Berechtigten und des Rechtsbeistandes des Kart-Clubs Herrn Dr. Spangenberg ausführlich diskutiert.

Das Angebot von RWE sieht neben den finanziellen Entschädigungen für das Grundstück und den Betrieb des Kart-Clubs zudem eine Bestandsgarantie des Erftlandrings bis zum 31. Oktober 2020 vor. Die bergbauliche Inanspruchnahme würde dann ab 2023 erfolgen.

Einen beachtenswerten Verhandlungserfolg konnten die Vertreter des Kart-Club Kerpen im Rahmen der Verhandlungen verbuchen, und zwar ein Rückkaufsrecht des Areals im Falle einer Nicht-Inanspruchnahme durch das RWE. Sollten also Umstände eintreten, die den Abbau des Gebietes nicht mehr möglich machen würden, hätten die Vertragspartner gemeinschaftlich bis zum 31. Oktober 2020 das notariell verbriefte Recht, die zu schließenden Verträge insgesamt wieder rückabzuwickeln.

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 01. Februar 2018 kommt nun dieses aufgezeigte Entschädigungsangebot des RWE zur Abstimmung.

Sollten sich die Mitglieder für das aufgezeigte Angebot entscheiden, würde der Verein definitiv nicht aufgelöst werden, sondern würde sich satzungsbedingt dem ursprünglichen Vereinszweck widmen, der Jugend- und Talentförderung. Zweifelsohne ein Tätigkeitsbereich, der in der Vergangenheit mit den Erfolgen der Schumacher-Brüder und Sebastian Vettel überaus erfolgreich betrieben werden konnte. So wäre dann auch der RWE-Konzern - über die Entschädigungsleistung hinaus - bereit, als Sponsor die geplante Jugendförderung des hiesigen Kartsports zu unterstützen.

Auch der Bau oder Erwerb einer eigenen Kartbahn sowie eine Beteiligung an einer bereits bestehenden Strecke blieben von dieser Entscheidung unberührt.

Der Vorsitzende des Kart-Club Kerpen Gerhard Noack fügte hinzu: „Ich habe noch selber mit den damaligen Mitgliedern in der ehemaligen Kiesgrube gearbeitet, um unseren Erftlandring zu bauen. Wir waren uns daher jederzeit in den Verhandlungen unserer großen Tradition bewusst und haben jahrelang für den Erhalt der Kartbahn gekämpft. Nun müssen wir uns entscheiden, wie die Zukunft unseres Vereins aussieht.“

Abschließend geht der Dank des Vereins allen voran an die ehrenamtlichen Verhandlungsführer aus den eigenen Reihen und die Motorsport-Gemeinschaft für den großartigen Zuspruch und die unglaubliche Unterstützung.
 
gez. René Köhler (Pressesprecher)
im Namen des geschäftsführenden Vorstands des Kart-Club Kerpen e.V.
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