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VLN
07.12.2018

ILN lehnt vorläufige VLN-Ausschreibung 2019 ab

Die Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring (ILN) kündigt ihren Widerstand gegen den vorläufigen Reglementsentwurf an, den die Veranstaltergemeinschaft Langstreckenrennen Nürburgring (VLN) am vergangenen Freitag für die Saison 2019 veröffentlicht hat. Die darin enthaltenen Änderungen stehen den berechtigten Kundeninteressen der Fahrer und Teams fundamental gegenüber – angefangen bei signifikanten Kostensteigerungen pro eingesetztem Rennwagen, die speziell in den Breitensportklassen zumeist zwischen 20 und 26 Prozent liegen, bis hin zu weiteren Einschnitten bei den verbliebenen Werbeflächen auf den Fahrzeugen. Andere Modifikationen, so die Interessenvertretung der Motorsportler auf dem Nürburgring, verzerren den Wettbewerb und lassen sich in der beschriebenen Form im Rennalltag nicht umsetzen.

Die ILN zeigt sich über den Reglementsentwurf besonders irritiert, da er die konstruktiven Vorschläge und Anregungen weitgehend ignoriert, die die Interessengemeinschaft den VLN-Verantwortlichen im Vorfeld in einem mehrstündigen Gespräch vorgestellt hat – darunter zahlreiche Konzepte und Ansätze, wie die Ertragssituation der VLN angesichts rückläufiger Teilnehmerzahlen stabilisiert werden kann, ohne die Kosten für Privatteams und Fahrer weiter in die Höhe zu treiben.

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„So geht es nicht – wir haben den Eindruck, dass die VLN die berechtigten Anliegen ihrer Kunden nicht versteht!“, so Martin Rosorius, Vorsitzender Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring. „Nach den zuvor geführten Gesprächen hatten wir den Eindruck, diese seien sehr konstruktiv verlaufen. Doch bereits das Angebot der VLN, die ILN vor der Veröffentlichung des vorläufigen Reglements zu konsultieren, wurde nicht erfüllt – dabei hätten viele Probleme, die nun entstanden sind, hierdurch schon im Vorfeld gelöst werden können. Speziell die massiven Kostensteigerungen sowie die Belegung wichtiger Karosserieflächen mit weiteren Pflichtsponsoren bedrohen die finanziellen Grundlagen der Teams und Fahrer. Eine Qualitätsverbesserung oder ein Mehrwert für die Kunden ist an keiner Stelle erkennbar. Kurz gesagt: Alles soll teurer werden, aber nichts besser.“

Analysen der ILN haben ergeben, dass die Summe aus Einschreibungs- und Nebenkosten speziell die Teams in den stark frequentierten Breitensportkategorien stark belasten. In einigen Klassen wie zum Beispiel der besonders teilnehmerstarken V4 schnellen die Pflichtabgaben um 24 Prozent in die Höhe – etwa, weil künftig auch jene Teams den Energiekostenbeitrag für Reifenheizdecken leisten müssen, die dieses Hilfsmittel gar nicht einsetzen. Die von der VLN angekündigte Senkung von Nenngebühren hingegen betrifft nur drei von 35 Klassen, von denen zwei im Jahresdurchschnitt 2018 jeweils lediglich einen Starter sahen. „Das sind Kostenhürden, die immer mehr Teilnehmer nicht überwinden können“, fürchtet Rosorius. „Es ist auch vollkommen unsinnig, dass in einer Breitensportserie nun alle Teilnehmer den Heizdecken-Energiekostenbeitrag bezahlen sollen, auch wenn sie diese bislang nicht benutzen. Das ist ökologischer und ökonomischer Unfug“, so der ILN-Vorsitzende.

Zugleich sieht der Reglemententwurf nun auch für die Flächen über den hinteren Radläufen einen weiteren Pflichtsponsor der Serie vor – dabei benötigen die Teams diesen Bereich zwingend für eigene Werbepartner oder die Sponsoren der Fahrer. Entfällt er, wird das Geschäftsmodell vieler Teilnehmer weiter gefährdet. Bereits heute ist die verbliebene Werbefläche auf den Rennwagen stark eingeschränkt.

Wettbewerbsverzerrend wirken sich neue Vorgaben aus wie zum Beispiel das für 2019 vorgesehene Verbot, während des Tankvorgangs bei einem Boxenstopp im unmittelbaren Umfeld des Einfüllstutzens Arbeiten wie zum Beispiel einen Radwechsel durchzuführen. Diese Regel bevorteilt zum einen Rennwagen mit zentral liegenden Tanköffnungen, zum anderen würde sie die Verweildauer in der Boxengasse massiv verlängern und dort zu noch größerem Gedränge führen. Einen ebenso pragmatischen wie praktikablen Ansatz, wie sich dieses Dilemma unter Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen lösen ließe, hätten die praxisbewährten Experten der ILN-Teams bei rechtzeitiger Konsultation unterbreiten können.

„Wir erwarten, dass der VLN-Ausschreibungsentwurf so nicht umgesetzt wird und die noch notwendigen Anpassungen erfährt“, so Martin Rosorius. „Die ILN steht den Verantwortlichen der Veranstaltergemeinschaft für dringend erforderliche Gespräche auch weiterhin konstruktiv zur Verfügung. In der aktuellen Form ist das Reglement, das noch eine Reihe weiterer kundenunfreundlicher Regelungen enthält, für uns aber nicht akzeptabel und geht genau in die falsche Richtung.“