Dienstag, 26. November 2024
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VLN
11.12.2018

Stellungnahme der VLN zur Kritik der ILN an der vorläufigen Ausschreibung 2019

Die VLN hat am 30. November zum Start der Essen Motor Show die vorläufige Ausschreibung für die Saison 2019 veröffentlicht. Bei dem vorgelegten Reglement handelt es sich um ein vorläufiges und noch nicht endgültiges Schriftstück. Eine Woche später folgte eine Stellungnahme der Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring (ILN). Das Aktionsbündnis einiger VLN-Teams kritisiert Teile der vorläufigen Ausschreibung.

Die VLN ist grundsätzlich bereit, mit Teilnehmern oder Interessenvertretungen im Dialog die Serie weiterzuentwickeln. Die Reglementshoheit und die wirtschaftliche Verantwortung liegen allerdings alleine bei der VLN. Aufgrund extrem divergierender Partikularinteressen einzelner Teams kann es kein Reglement geben, welches zu 100 Prozent die Zustimmung aller Beteiligten findet. Die VLN muss hier einen Interessenausgleich durchführen.


Zu einzelnen Punkten der ILN-Pressemitteilung nimmt die VLN wie folgt Stellung


Auszug ILN-Pressemitteilung: Massive Nenngelderhöhung für Teams und Teilnehmer von bis zu 26 Prozent

Durch die Nenngelderhöhung verteuern sich die Einsatzkosten eines Fahrzeugs je VLN-Lauf absolut gerechnet um 0,9 bis 1,9 Prozent. Ein Kriterium für die Festlegung der Nenngelder sind die für ein Wochenende entstehenden Einsatzkosten. Im Maximum sprechen wir bei der Nenngelderhöhung für drei Fahrer von rund 140 Euro je Teilnehmer bei Gesamtkosten von über 10.000 Euro je Teilnehmer in den größeren Klassen. Die VLN ist der Auffassung, dass dies eine zumutbare zusätzliche Belastung darstellt, zumal die Nenngelder mehrere Jahre stabil gehalten wurden und nunmehr auch Kostensteigerungen, beispielsweise deutlich erhöhte Streckenmiete und Streckensicherungskosten, mit zu berücksichtigen waren.

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Die ILN hat in einem Vorgespräch Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation unterbreitet, die nach Prüfung durch die VLN entweder nicht umsetzbar waren oder eines längeren Vorlaufs zur Umsetzung bedürfen.

Der Hinweis auf die Heizdecken-Energiekosten ist irreführend, da mit dem in das Nenngeld eingerechneten Betrag alle Ver- und Entsorgungskosten eingerechnet werden und nicht nur Heizdecken betroffen sind.


Auszug ILN-Pressemitteilung: Weitere dringend benötigte Werbeflächen auf den Rennwagen sollen zugunsten zusätzlicher Pflichtsponsoren entfallen

Die Darstellung der ILN zu den Werbeflächen ist falsch. Im Vergleich zum Jahr 2018 hat sich nichts geändert. Die Kennzeichnung als neue Passage in der vorläufigen Ausschreibung erfolgte nur, um zu verdeutlichen, dass das Bulletin 2/2018 nun in der Ausschreibung verankert wurde.


Auszug ILN-Pressemitteilung: Wettbewerbsverzerrende, im Rennalltag kaum praktikable Reglementänderungen

Die von der ILN als wettbewerbsverzerrend deklarierte Regelung zum Ablauf beim Tankvorgang hatte Sicherheitsgründe. Die VLN hat diese Änderung nach bilateralen Gesprächen mit Teamchefs auf der Essen Motor Show bereits vor Veröffentlichung der ILN-Pressemitteilung bereits wieder verworfen. Der VLN sind keine weiteren Sachverhalte bekannt, die als „wettbewerbsverzerrend“ eingestuft werden. Die globale Behauptung in der Pressemitteilung der ILN hat keinen sachlichen Hintergrund.