Dienstag, 26. November 2024
Motorsport XLDas Motorsport MagazinVorschau Abonnement
Sonstiges
17.03.2020

Neue Führerschein-Regelung in Deutschland für das Fahren von Leichtkrafträdern

Autofahrer, die schon immer gerne Motorrad fahren wollten, ohne den entsprechenden Führerschein zu erwerben, aufgepasst: Es gibt eine neue Regelung, mit der es für erfahrene Kraftfahrer vergleichsweise einfache Möglichkeiten gibt, Motorräder aus der Klasse A1 zu fahren. Das Zauberwort lautet „Führerscheinregelung Schlüsselzahl 196“. Diese umfasst das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm cm³ in Deutschland. 


Eine neue Mobilitätsoption für PKW-Fahrer

Mit dieser neuen Führerscheinregelung bekommen Kraftfahrer die Möglichkeit, ihren Führerschein vergleichsweise unbürokratisch und preiswert auf Leichtkrafträder der Klasse A1 zu erweitern. Die meisten Autofahrer sehen davon ab, einen Motorradführerschein zu machen, da dieser nicht nur mit einem hohen finanziellen, sondern auch mit einem umfangreichen zeitlichen Aufwand verbunden ist. Die neue Führerscheinregelung bietet eine zusätzliche Mobilitätsoption für PKW-Fahrer, die schon immer gerne Motorrad fahren wollten. 


Die Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung Schlüsselzahl 196

Die Anforderungen für die Führerscheinerweiterung der Klasse B auf Leichtkrafträder mit der Schlüsselzahl 196 sind sowohl finanziell als auch zeitlich angemessen. Die Kraftfahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und fünf Jahre Fahrerfahrung vorweisen. Da die die meisten Menschen so schnell wie möglich mobil sein möchten, wird der Führerschein in der Regel im Alter von 18 Jahren erworben. Die meisten Kraftfahrer erfüllen also schon zwei der vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen. Die dritte Voraussetzung sind mindestens fünf praktische und vier theoretische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Diese Anforderungen dürften sich für die meisten Kraftfahrer sowohl zeitlich als auch finanziell bewältigen lassen. Da diese Führerscheinerweiterung durch die nationale Schlüsselzahl 196 geregelt wird, gilt sie ausschließlich in Deutschland. 

Vor Einführung dieser Neuregelung war für das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ der Erwerb der Fahrberechtigung Klasse A1 beziehungsweise der alten Klasse 1b notwendig. Wer im Besitz einer vor dem 1.4.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 2, 3 oder 4 ist, darf Leichtkrafträder auch ohne Erwerb der Führerscheinerweiterung Leichtkrafträder fahren. Für alle nach diesem Datum erteilten Führerscheine gilt die neue Regelung mit Schlüsselzahl 196. Die Erweiterung von Pkw-Führerscheinen auf die Klasse der Leichtkrafträder erfolgt unter Eintragung der Schlüsselzahl 196. Die Antragsteller müssen lediglich einen Identitätsnachweis vorlegen, der die erfolgreiche Teilnahme an der geforderten Schulung gemäß Anlage 7b FeV belegt. Diese Eintragung führt jedoch nicht zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1. Daher ist eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins auf Klasse A2 gemäß § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich. Für Autofahrer, die schon immer mal ein Motorrad ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand fahren wollten, ist diese Führerscheinerweiterung sicherlich die richtige Option.

Anzeige
Beim Fahren eines Leichtkrafträdern bis 125 cm³ ist es wichtig, dass Sie einen guten Helm tragen. Ein Motorradhelm ist perfekt für diese Fahrzeuge geeignet. Wählen Sie ein cooles Modell und Sie können den Weg gehen


Ähnliche Regelungen in anderen Ländern

Nicht nur Deutschland hat die Vorteile einer diesbezüglichen Führerscheinerweiterung erkannt. Zu diesen Ländern gehören Norwegen, Belgien, Luxemburg, Italien, Frankreich und Österreich. Hier gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Lediglich der Zeitraum der Führerscheinerteilung weicht von der deutschen Regelung ab.