24h Daytona
05.02.2018
Land Motorsport mit Statement Stop-and-Go in Daytona
"Das Team MONTAPLAST by Land-Motorsport wurde beim 56th Rolex 24 At Daytona mit einer 5-Minuten Stop-and-Go bestraft, obwohl das Team einen 100% regelkonformen Einsatz präsentierte. Die Chance um einen möglichen Sieg blieb dem Audi R8 LMS mit der Startnummer 29 damit verwährt. Das Team fasst die Ereignisse zur Aufklärung zusammen.
In Führung liegend wurde gegen das Team sanktioniert. Zu diesem Zeitpunkt führte der Audi R8 LMS mit der Startnummer 29 die GTD-Klasse mit über einer Runde Vorsprung an. Das Team war von der siebten Position gestartet. Nach 9 Stunden 20 Minuten wurde eine Sachrichterentscheidung über eine Verletzung der BoP gegen die Startnummer 29 ausgesprochen, die gemäß Reglement unmittelbar im Rennen anzutreten war.
Die International Motor Sports Association (IMSA) monierte einen "konstanten und nutzbringenden" Vorteil in den Betankungszeiten, im Vergleich zum Durchschnitt der GTD-Klasse. Gemäß BoP war vom Veranstalter eine Betankungszeit von 40 Sekunden für den Audi R8 LMS errechnet worden, die aber im Reglement nicht festgehalten wurde. Lediglich die technischen Voraussetzungen der Betankungsanlage (Schlauch, Restriktoren, Durchflussmenge etc.) sind im Regelwerk vorgeschrieben, wurden vor Rennstart überprüft, von den IMSA- Verantwortlichen abgenommen, für ok befunden und versiegelt.
Zwischen dem IMSA WeatherTech Championship-Saisonfinale 2017 Motul Petit Le Mans und dem Saisonauftakt 2018 bei dem Rolex 24 At Daytona hat das Team Veränderungen an der Betankung des Audi vorgenommen, die der Homologation und des IMSA-Reglements entsprechen. Diese Änderungen erlaubten dem Kraftstoffschneller in den Tank zu fließen. Dadurch verringerte sich die Tankzeit und verkürzte dementsprechend die Boxenstopps, was letztendlich zur Stop-and-Go-Strafe führte.
Nach Abschluss der Veranstaltung wurde der Audi R8 LMS von MONTAPLAST by Land-Motorsport drei Stunden durch die technischen Kommissare überprüft. Es wurde sowohl die Tankausrüstung wie auch der Tank des Fahrzeuges inspiziert und als regelkonform innerhalb der Serienvorschriften abgenommen. Die durch die BoP reglementierte Betankungsanlage und der Kraftstoffmengenbegrenzer erfüllten ebenfalls das IMSA-Reglement vor und nach dem Rennen.
Davon unabhängig wurden die Datenaufzeichnungen des Kraftstoffverbrauches besonders beobachtet. Die sehr genaue Motordatensoftware des Audi R8 LMS zeichnete andere Verbräuche auf, als das Messsystem der IMSA. Die IMSA bezog sich aber auf ihre Aufzeichnungen um die Strafe zu bewerten.
In Bezug auf die Strafe besagt das IMSA-Reglement derzeit:
2.1. Das technische Reglement ist Grundlage für die technischen Spezifikationen der WeatherTech Championship. Um eine wettbewerbsfähige Gleichwertigkeit zwischen den Fahrzeugen innerhalb der Klasse und zwischen den Klassen zu gewährleisten, kann IMSA nach eigenem Ermessen eine Anpassungsmethode während der Saison (BoP) anwenden. Für LMP2 Fahrzeuge (innerhalb der P-Klasse), die GTLM- und die GTD-Klassen, die in den FIA-Vorschriften Bezug auf Balance of Performance (BoP) haben, gibt es in Anhang 2 alle FIA-Spezifikationen.
2.7. Von Wettbewerbern, Konstrukteuren und Herstellern wird erwartet, dass sie auf Anfrage gültige Daten zur Verfügung stellen, um die IMSA beim BoP-Prozess zu unterstützen. Jeder Wettbewerber, Konstrukteur oder Hersteller, der absichtlich falsche Informationen weitergibt, versucht den BoP-Prozess zu beeinflussen, die Leistung zu manipulieren oder ein Leistungsniveau zu zeigen, das über oder unter dem erwarteten Ergebnis einer Sitzung liegt. (Art. 57)
Aussage der IMSA:
Da es keine Manipulation der Leistung gab, die zur Disqualifikation geführt hätte, wurde die 5-Minuten Stop-and-Go-Strafe für die Startnummer 29 erteilt. Der Vorwurf war, dass MONTAPLAST by Land-Motorsport das Fahrzeug lediglich 3 Sekunden schneller betankten als die Berechnungen der IMSA vor dem Rennen ergeben hatten.
Die IMSA hat erklärt, dass sie in der Zukunft das Regelwerk ändern wird und eine genaue Tankzeit definiert. Alle von der IMSA ausgegebenen BoP-Strafen können nicht angefochten werden und sind somit einfach hinzunehmen."