VLN
20.07.2018
Sportkommissare verhängen vier Zeitersatzstrafen nach VLN4
Die Sportkommissare folgten den Grundsätzen: Die Regelstrafe der Rennleitung für ein „Überholen unter Gelb“ im Rennen ist eine Stop-and-Go-Strafe. Es spielt keine Rolle, wie viele Fahrzeuge überholt werden. Die Auswirkungen auf das Ergebnis sind irrelevant. Ein möglicher Wettbewerbsvorteil lässt sich nicht in Sekunden beziffern und bleibt somit außen vor.
Dem Pseudonym-Fahrer ‚Engel', der mit dem Renault Clio Cup den Konvoi mit niedriger Geschwindigkeit angeführt hatte, konnte nach Sichtung des Onboard-Videos von den Sportkommissaren kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden.
Auf die vorderen Positionen im Gesamtergebnis der 49. ADAC Adenauer Rundstrecken-Trophy haben diese Strafen keine Auswirkungen, weil die Zeitersatzstrafen geringer sind als die Abstände zwischen den Fahrzeugen. Auch in den Klassenresultaten ergeben sich keine Positionsveränderungen.
Dennoch ist das Resultat noch nicht final. Die betroffenen Piloten beziehungsweise Teams haben nach Zustellung der Entscheidung noch 96 Stunden Zeit für einen Einspruch.