Rechtzeitig kündigen: Stichtag 30. November
Die Kfz-Versicherung kann grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei den meisten Gesellschaften gleicht sich das mit dem Jahresende im Dezember. Die Kündigung muss deshalb bis zum 30. November als Stichtag erfolgt sein. Eine Ausnahme besteht bei sogenannten unterjährigen Verträgen. Hier sind Beginn und Ablauf der Versicherung nicht am Kalenderjahr orientiert. Ohne Kündigung verlängert sich die Autoversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.Gewisse Umstände räumen jedoch ein Sonderkündigungsrecht ein. Das betrifft eine Beitragserhöhung durch die Versicherung. Hier müssen die Kunden rechtzeitig informiert werden, beispielsweise mit der Jahresrechnung. Jetzt besteht die Chance mit einer Frist von einem Monat, die Kündigung einzureichen. Somit ergibt sich auch nach dem 30. November noch die Möglichkeit auf einen Versicherungswechsel, wenn die Beiträge steigen.
Auch nach einem gemeldeten Schadensfall besteht ein Kündigungsrecht. Das spielt es keine Rolle, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt oder nicht. Allerdings müssen die Verhandlungen mit dem Unfallgegner abgeschlossen sein. Die Kündigungsfrist liegt wieder bei einem Monat.
Kfz-Versicherung wechseln in 3 Schritten
- Schritt 1: Tarife prüfen und Beiträge vergleichen
Zunächst sollten verschiedene Anbieter mit ihren Leistungen verglichen werden. Schließlich darf ein günstiger Preis keine Einbuße bei den Leistungen verursachen. Für den Vergleich sind das Alter des Fahrzeugs, der Fahrzeugtyp und die bisherige Schadensfreiheitsklasse notwendig. Manche Gesellschaften werben Neukunden auch mit besonders niedrigen Preisen oder einer bestimmten Prämie. Für jeden interessanten Tarif kann ein unverbindliches Angebot angefordert werden.
- Schritt 2: Vertrag abschließen
Wer noch bis zum Jahresende kündigen möchte, gibt den 1. Januar als Versicherungsbeginn an und unterschreibt den neuen Vertrag bei der Gesellschaft. Noch schneller geht es mit der Online-Versicherung. Bei der Versicherungswahl sollte man sich zuvor informieren, welcher Anbieter der richtige ist. Einer der Onlineanbieter ist Friday. In wenigen Klicks kann man bei Friday die Kfz Versicherung wechseln und vom Schadensservice profitieren. Der Vorteil: wer wenig fährt, bekommt sogar noch Geld zurück.
- Schritt 3: Versicherung kündigen
Mit dem Abschluss des neuen Vertrages kann die alte Versicherung gekündigt werden. Die Frist ist hier aber unbedingt einzuhalten und Stichtag bleibt oft der 30. November. Der Poststempel ist hier aber nicht ausreichend. Die Kündigung muss der Versicherung rechtskräftig vorliegen.
Vollkasko oder Teilkasko – was ist der Unterschied?
Die Entscheidung für eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung obliegt jedem Autofahrer selbst. Während die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es für die anderen Versicherungsbereiche keine genauen Vorschriften. Das eigene Sicherheitsbedürfnis treibt die meisten Kunden an, sich für die Kaskoversicherung zu entscheiden. Der Unterschied ist ganz klar im Leistungsumfang definiert. Die Vollkasko bietet einen umfassenden Schutz, während die Teilkasko nur bestimmte Schäden versichert. Hier spielt aber das Alter des Autos eine wichtige Rolle.Die Teilkaskoversicherung übernimmt alle Elementarschäden, die durch Unwetter, Hagel, Überschwemmungen oder Erdbeben zustande gekommen sind. Außerdem sind im Schutz Schäden enthalten, die durch einen Brand oder Kurzschluss entstehen. Ebenso greift die Versicherung bei Glasbruch oder Tierbissen. Beim Diebstahl werden schon erste Abstriche gemacht. Hier gilt nur der komplette Autodiebstahl oder der Diebstahl von fest eingebauten Teilen, wie beispielsweise das Navigationsgerät. Die Vollkasko übernimmt deutlich mehr:
Teilkasko
- Tierbisse
- Diebstahl
- Steinschlag
- Wildunfall
- Tierbisse
- Diebstahl
- Steinschlag
- Wildunfall
- Vandalismus
- Totalschaden
- Unfallschaden
Der Leistungsunterschied ist also erheblich. Mit der Vollkaskoversicherung werden auch selbst verschuldete Schäden abgedeckt. Dies gilt nur nicht, wenn dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus werden Schäden durch Dritte abgedeckt, die beispielsweise nicht versichert sind oder den Schaden nicht selbst tragen können. Das Gleiche gilt bei Vandalismus. Nur die Beschädigung von Autoreifen übernimmt keine Vollkasko.