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Sonstiges
08.08.2022

Autoversicherung – Wissenswertes über Schadenfreiheitsklassen

Über die Jahre summieren sich die Fahrzeugkosten zu einer beachtlichen Summe. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen leistungsstarken Sportwagen oder einen handelsüblichen Kleinwagen handelt. Zu den Anschaffungskosten gesellen sich Kraftfahrzeugsteuer, Kraftstoffkosten, Wartungen, Reparaturen und Versicherungsbeiträge. Wer seine laufenden Kfz-Kosten reduzieren möchte, sollte einen genaueren Blick auf die Schadensfreiheitsklasse werfen. Dort bestehen unterschätzte Einsparmöglichkeiten, die viele Autofahrer nicht auf dem Schirm haben.


Das verbirgt sich hinter der Schadensfreiheitsklasse

Über die Schadenfreiheitsklasse wird ausgedrückt, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Die Höhe der Versicherungskosten hängt maßgeblich von der Schadensfreiheitsklasse, regelmäßig mit SF-Klasse abgekürzt, ab. Eine höhere SF-Klasse ist mit niedrigeren Versicherungskosten verbunden. 

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die SF-Klasse fahrzeugbezogen vergeben wird. Vor diesem Hintergrund ist ein Unterschied zwischen Erst- und Zweitwagen keine Seltenheit. Zum Beispiel kann bei einem Zweitwagen wie dem Porsche 718 Cayman GT4 durchaus eine andere SF-Klasse gelten als bei dem hauptsächlich verwendeten Koenigsegg Agera RS. 

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Einige Versicherungsunternehmen, unter anderem der mehrfache Testsieger DA Direkt, bieten spezielle Zweitwagenversicherungen an, die mit günstigen Konditionen verbunden sind. 

Versicherte werden automatisch über die Einstufung in eine bessere Schadensfreiheitsklasse informiert. Neueinstufungen erfolgen immer zum Beginn eines Versicherungsjahres, im Regelfall zum 1. Januar. Im Falle eines Unfalls wird eine niedrigere SF-Klasse zugewiesen, womit sich die Versicherungskosten erhöhen.

Sowohl bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch bei der Vollkaskoversicherung wird ein unfallfreies Fahren über die SF-Klasse belohnt. Bei Teilkaskoversicherungen besteht keine Bindung an die SF-Klassen. 


Die verschiedenen Rabatte im Überblick

Von den Versicherungen werden Tabellen zur Verfügung gestellt, der nähere Informationen zu den verschiedenen Stufen entnommen werden können. Die meisten Versicherungen sehen eine Spanne von SF 1 bis SF 35 vor. Bei manchen Versicherungen reichen die Schadensfreiheitsklassen bis SF 50. 

Bei den SF-Klassen 31 bis 35 ist ein Rabatt von rund 80 % auf den Versicherungsbeitrag üblich. 50 unfallfreie Jahre werden häufig mit einem Rabatt von bis zu 83 % belohnt. Bei Fahranfängern und Erstversicherern besteht ein höheres Unfallrisiko. Daher wird diesen Personengruppen im Regelfall eine Sonderklasse zugeordnet, die mit einem Risikoaufschlag verbunden ist. Während die Schadenfreiheitsklasse SF 0 oftmals bei Fahranfängern zum Zuge kommt, werden Erstversicherer nach mindestens drei Jahren Führerscheinbesitz häufig in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.


Die Übernahme- und Übertragungsregelungen

Von nahen Verwandten wie Eltern oder im selben Haushalt lebenden Personen wie Ehepartnern kann die Schadensfreiheitsklasse grundsätzlich übernommen werden. Es werden allerdings nur so viele schadenfreie Jahre übertragen, wie der Empfänger seinen Führerschein besitzt. Eine Voraussetzung ist, dass der Empfänger das Fahrzeug des SF-Klassen-Überträgers regelmäßig genutzt hat. Mit der Übertragung verzichtet der Geber auf seine SF-Rabatte. 

Angehörige eines Verstorbenen können gegen Vorlage der Sterbeurkunde und mit einem entsprechenden Antrag unter bestimmten Voraussetzungen in den laufenden Vertrag eintreten und damit die SF-Klasse übernehmen.


So können Einsparmöglichkeiten genutzt werden

Grundsätzlich können mit einem vorausschauenden Fahren Unfälle vermieden und damit die jeweilige SF-Klasse gehalten werden. Wer defensiv fährt, einen ausreichenden Sicherheitsabstand wahrt und auf riskante Überholmanöver verzichtet, reduziert die Unfallgefahr um ein Vielfaches. 

Manchmal ist es von Vorteil, einen kleineren Unfall mit eigenen Geldern zu regulieren. Klassisches Beispiel ist ein geringfügiger Lackschaden, der durch Unachtsamkeit beim Einparken entstanden ist. Der Schaden sollte dann aus eigener Tasche bezahlt werden, wenn die gesamten Reparaturkosten niedriger sind als die künftigen Mehrkosten, die durch den Verlust des bisherigen Schadenfreiheitsrabatts entstehen. Oft informieren die Versicherungen über eine solche Konstellation.
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