Auto & Straße
21.01.2025
Winterreifen: Sinnvoll selbst im milden Winter
1. Winterreifen nutzen nur bei Schnee? Das stimmt nicht. Die Gummimischungen von Winterreifen sind für kalte Temperaturen entwickelt und weicher. Sobald das Thermometer unter sieben Grad Celsius fällt, spielen sie ihre Vorteile aus. Denn Sommerreifen verhärten bei niedrigen Temperaturen und haften schlechter, selbst bei trockener Straße. Umgekehrt gilt: Winterreifen im Sommer zu fahren ist keine gute Idee. Bei höheren Temperaturen zeigen sie eklatante Schwächen, vor allem beim Bremsen auf trockener Straße.
2. Winterreifen nutzen sich schneller ab? Ob Winterreifen einem höheren Verschleiß ausgesetzt sind als Sommerreifen hängt ebenfalls von den Temperaturen ab. Liegen diese um sieben Grad Celsius oder darunter, verschleißen diese Pneus nicht rascher. Bei höheren Temperaturen verlieren sie aufgrund der weicheren Gummimischungen flotter an Profil.
3. Winterreifen treiben den Spritverbrauch hoch? Die weichere Gummimischung und das grobstolligere Profil erhöhen durchaus den Rollwiderstand ein wenig und damit den Verbrauch. Auch das mitunter höhere Gewicht eines Winterpneus fordert einen kleinen Tribut. Doch aufgrund der ständig fortschreitenden Reifenentwicklung wirken sich diese Faktoren kaum auf die Spritrechnung aus. Stets wichtig im Sinne eines möglichst geringen Treibstoffverbrauchs ist der korrekte Luftdruck.
4. Schmale Winterreifen sind bei Schnee besser als breite Pneus? Das hängt von den Witterungsverhältnissen ab. Bei viel Schnee bieten schmale Reifen eine bessere Traktion, weil sie mehr Druck auf die Kontaktfläche zwischen Fahrbahn und Fahrzeug ausüben. Zusätzlich reduziert sich die Gefahr von Aquaplaning. Doch sobald die Straßen schneefrei sind, spielen breitere Reifen bei den Aspekten Stabilität und Kurvenhaftung ihre Vorteile aus. Allerdings ist ein Satz schmaler Pneus deutlich billiger und bietet zudem Vorteile bei Spritverbrauch und Komfort. Außerdem Vorsicht: Nicht auf alle breiten Winterreifen lassen sich Schneeketten aufziehen.
5. Hohes Tempo ist mit Winterreifen nicht möglich? Früher war das so. Heute sind hohe Geschwindigkeiten durchaus erlaubt. Das regelkonforme Höchsttempo lässt sich an der Reifenflanke ablesen. Beispielsweise bei der weit verbreiteten Reifengröße 205/55 R16 91 H weist das „H“ auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hin, in diesem Fall sind es 210 km/h. Lässt die Motorleistung ein höheres Tempo zu, muss ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein, der daran erinnert, dass die Reifen nicht über ihre zulässige Geschwindigkeit hinaus zu belasten sind. Es geht noch schneller: „V“-Winterreifen sind für 240 km/h zugelassen. Ist es ein „W“, darf mit ihnen sogar 270 km/h gefahren werden.
6. Sind Winterreifen lauter? Sie haben ein gröberes und tieferes Profil als Sommerreifen. Diese Struktur kann zu höheren Abrollgeräuschen führen. Allerdings haben die Entwicklungsingenieure der Reifenhersteller auch hier ganze Arbeit geleistet: Geräuschunterschiede im Vergleich zu Sommerpneus sind oft kaum wahrnehmbar. Wer es genau wissen möchte, kann auf die Reifenklassifizierung achten, die aus einem farbigen Label oder den technischen Daten hervorgeht. Seit 1. Mai 2021 gilt eine ABC-Klassifizierung. A steht für das geringste Rollgeräusch, C für das lauteste. Oft steht der Lautstärke-Messwert in Dezibel (dB) dabei.
7. Sind Winterreifen am Aufdruck „M+S“ zu erkennen? Manche Ganzjahres- oder Winterreifen tragen das „M+S“-Symbol. Vor dem Gesetzgeber hat das nichts zu bedeuten. Seit 2018 müssen neue Winterreifen sowie Ganzjahresreifen mit dem „Alpine“-Symbol versehen sein, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Seit 1. Oktober 2024 sind ältere Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung, jedoch ohne „Alpine“-Symbol, nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen.
8. Winterreifenpflicht zwischen Oktober und Ostern? Nein, diese weit verbreitete „O bis O“-Faustregel ist lediglich eine Empfehlung. Sind die Straßen trocken oder feucht, dürfen Sommerreifen auch in den Wintermonaten gefahren werden. In Deutschland besteht eine „situative Winterreifenpflicht“. Dahinter verbirgt sich ein wetterabhängiger Einsatz von Winterreifen. Wer bei „Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte“ (Paragraf 2 Absatz 3a StVO) mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, erhöht nicht nur die Unfallgefahr drastisch, sondern riskiert auch ein Bußgeld. Außerdem kann die Kaskoversicherung im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf Schnee und Eis die Kostenübernahme ablehnen. Grund: grobe Fahrlässigkeit. Mit der „O bis O“-Faustregel steht man im Wortsinn auf der sicheren Seite.